Finanzierung

 
 
MIT Bewilligung: Kostenzuschuss durch Krankenkassen und Zussatzversicherungen:

Wie bei einem Wahlarzt so bekommen Sie auch in dieser Fachpraxis für Ihre konsumierten Behandlungen eine Rechnung/ Zahlungsbestätigung ausgestellt, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Haben Sie eine Zusatzversicherung, erhalten Sie noch weitere Rückvergütung Ihrer Investitionen in Ihre Gesundheit bis hin zur eventuellen vollen Kostendeckung. Für die Rückvergütung durch Krankenkassen müssen diese Verordnungen seit 2020 bei den meisten Kassen nicht mehr sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.

So gehen Sie vor:

  • Optional je nach Kasse: Sie gehen mit der Verordnung durch den Arzt zur Krankenkasse und lassen auf der Verordnung den Kostenzuschuss bewilligen
  • Dann konsumieren Sie die Massagen
  • Sie erhalten von uns abschließend eine Gesamtrechnung/ die Zahlungsbestätigung
  • Mit dieser Gesamtrechnung, der Zahlungsbestätigung, der Originalverordnung und Ihren Bankdaten gehen Sie zur Krankenkasse und füllen den (leicht zu verstehenden) Antrag auf Refundierung aus.
  • Das Geld wird Ihnen überwiesen.
  • Was können Sie bei mir konsumieren?:
    Wien: TM / TK / TKM (Teilkörpermassage), LD(Lymphdrainage) und paTh (Passivtherapie: Strom), Strom, IF, Phys. Th., HeilmassagePhysikalische Therapie... - für HG, PH und manEx wenden Sie sich bitte an Physiotherapeuten.

 

Unter gewissen Voraussetzungen sind auch für Vorsorgebehandlungen finanzielle Boni von Ihrer Krankenkasse vorgesehen, zu denen auch die Massagen gehören (z.B. SVA). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.

 

Verordnungen OHNE Bewilligung eines Kostenzuschusses = Nettopreis und steuerlich absetzbar:

Unter den Sonderausgaben können Sie konsumierte verordnete Massagen, auch wenn sie nicht bewilligt sind, absetzen - bitte fragen Sie Ihren Steuerberater!

BeispielDer Arzt verordnet 20 Massagen, die Krankenkasse bewilligt 6:

                                 Sie können alle 20 Massagen zum Nettopreis als Heilmassagen erhalten und steuerlich                                               absetzen,
                                 für 6 von den 20 Massagen bekommen Sie einen Zuschuss von der Krankenkasse.

Als Masseure dürfen wir nur mit Verordnung im Schmerzgebiet arbeiten. Ohne Verordnung sind uns nur Wellnessmassagen erlaubt. Wenn Sie also effektive Hilfe brauchen, lassen Sie sich vom Arzt diese verschreiben. 

 

 

 

 

 

Angela Leithner, Mag.

Fachpraxis
für
med. Massage
und
med. Lymphdrainage

 

Bräuhausgasse 67/3

1050 Wien

 

 

Tel.: +43 / (0) 699 / 13 77 36 30
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