Wie bei einem Wahlarzt so bekommen Sie auch in dieser Fachpraxis für Ihre konsumierten Behandlungen eine Rechnung/ Zahlungsbestätigung ausgestellt, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Haben Sie eine Zusatzversicherung, erhalten Sie noch weitere Rückvergütung Ihrer Investitionen in Ihre Gesundheit bis hin zur eventuellen vollen Kostendeckung. Für die Rückvergütung durch Krankenkassen müssen diese Verordnungen seit 2020 bei den meisten Kassen nicht mehr sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
So gehen Sie vor:
Unter gewissen Voraussetzungen sind auch für Vorsorgebehandlungen finanzielle Boni von Ihrer Krankenkasse vorgesehen, zu denen auch die Massagen gehören (z.B. SVA). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
Unter den Sonderausgaben können Sie konsumierte verordnete Massagen, auch wenn sie nicht bewilligt sind, absetzen - bitte fragen Sie Ihren Steuerberater!
Beispiel: Der Arzt verordnet 20 Massagen, die Krankenkasse bewilligt 6:
Sie können alle 20 Massagen zum Nettopreis als Heilmassagen erhalten und steuerlich absetzen,
für 6 von den 20 Massagen bekommen Sie einen Zuschuss von der Krankenkasse.
Als Masseure dürfen wir nur mit Verordnung im Schmerzgebiet arbeiten. Ohne Verordnung sind uns nur Wellnessmassagen erlaubt. Wenn Sie also effektive Hilfe brauchen, lassen Sie sich vom Arzt diese verschreiben.