Der geeignete Mix der Behandlungsmöglichkeiten bringt oft das beste Ergebnis. Verrechnet wird ausschließlich die Behandlungszeit. Natürlich wird auch vom Angebot her alles auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, grundsätzlich hat sich aber folgende Zeitgestaltung als ideal erwiesen:
verordnete medizinische Massagen 30-60 Min ...... nach Wunsch weniger oder mehr
Heilmassage Massage auf ärztliche Verordnung |
Wellnessmassage | |||
Grundpreis | 1€/ Min | 1,20€/ Min inkl 20% MwSt. | ||
Beispiel | 30 min Behandlung (!) | Sie bezahlen 30€ | Sie erhalten von der Krankenkasse zwischen 4,40€ und 8,80€ Refundierung, von den Zusatzversicherungen nach Vertrag | Sie bezahlen 36€ |
Bitte beachten Sie jeweilige Aktionen auf der Startseite |
Verordnete Massagen:
Für verordnete Massagen bezahlen Sie immer den oben angegebenen Nettopreis, also ohne MwSt., egal, ob Sie die Bewilligung für die Refundierung der Krankenkassen erhalten oder nicht. Der Arzt ist der Überzeugung, dass Sie diese Behandlungen brauchen. Mehr ist nicht nötig. Sie können mit Verordnungen zu uns Heilmasseuren kommen- auch wenn die Kassen keinen Kostenzuschuss bewilligen ("Bewilligung")
Bewilligte Massagen:
Für einen Teil der verordneten Massagen erhalten Sie von den Krankenkassen die Bewilligung, die Einverständniserklärung, dass die Krankenkassen Ihnen einen minimalen Betrag refundieren. Das betrifft nur Ihre Geldbörse, nicht aber die medizinische Notwendigkeit der Massage, die vom ARZT ausgesprochen wird (Verordnung). - Kontaktieren Sie bitte auch den Betreuer Ihrer Zusatzversicherung. Für Selbstständige: Der SVA-Hunderter ist auch für Heilmassagen gültig.
Steuerlich absetzbar:
Konsumierte verordnete Massagen können mit oder ohne Bewilligung unter Umständen bei den Sonderausgaben eingereicht werden - der Selbstbehalt bei diesem steuerlichen Posten ist zwar relativ hoch, aber alle medizinischen Ausgaben können hier herein genommen werden (Zahnarztkosten, Prothesen, Kompressionsstrümpfe, Reha-Aufenthalte,...). Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater!
Nicht verordnet:
Das Finanzamt anerkennt auch von Heilmasseuren nur die Behandlungen als Heilbehandlungen, die verordnet sind, alle anderen sind gewerbliche ("Wellness-") Behandlungen. Daher ist für nicht verordnete Massage Mehrwertsteuer zu bezahlen, die 20% beträgt.
Für welche Art der Behandlung Sie sich auch immer entscheiden - Sie erhalten nach besten Wissen und Gewissen, was Sie brauchen!
Bezahlung bitte in bar oder auf Rechnung, ein Bankomat befindet sich in der Nähe*
Preise für Heilmassage gültig seit 14.4.2014