Der geeignete Mix der Behandlungsmöglichkeiten bringt oft das beste Ergebnis.
Verrechnet wird ausschließlich die Behandlungszeit, die Gespräche sind gratis und wichtig.
Da die Leistbarkeit der Behandlung in der heutigen Zeit wichtig ist - und das, dass sich jemand Zeit nimmt Ihnen wirklich zuzuhören -,
sind die Vor- und Nachbesprechung der Behandlung, Terminvereinbarung etc. gratis.
Daher bitte ich Sie für eine Behandlung immer zusätzlich eine halbe Stunde einzuplanen, in der Sie gratis reden dürfen.
Beispiel: Sie möchten 30 min. massiert werden? Bitte planen Sie eine Stunde für den Termin ein.
Sie zahlen nur 30 min, sprich 30€, der Termin selbst dauert aber 60 Minuten.
2010 galt als allgemeiner Richtwert bei den Heilmasseuren 1€/ Minute, heute liegt er allgemein bei 1,50€ / Minute- aber nicht bei mir, und ich bemühe mich so lange wie möglich diesen Preis für Sie zu halten.
Verordnete Massagen:
Für verordnete Massagen ist es egal, ob Sie die Bewilligung für die Refundierung der Krankenkassen erhalten oder nicht. Der Arzt ist der Überzeugung, dass Sie diese Behandlungen brauchen. Mehr ist nicht nötig. Sie können mit Verordnungen zu uns Heilmasseuren kommen- auch wenn die Kassen keinen Kostenzuschuss bewilligen ("Bewilligung"). Seit 2020 brauchen Sie von den meisten Kassen keine vorherige Bewilligung mehr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse.
Bewilligte Massagen:
Für einen Teil der verordneten Massagen erhalten Sie von den Krankenkassen die Bewilligung, die Einverständniserklärung, dass die Krankenkassen Ihnen einen minimalen Betrag refundieren. Das betrifft nur Ihre Geldbörse, nicht aber die medizinische Notwendigkeit der Massage, die vom ARZT ausgesprochen wird (Verordnung). - Kontaktieren Sie bitte auch den Betreuer Ihrer Zusatzversicherung. Für Selbstständige: Der SVA-Hunderter ist auch für Heilmassagen gültig.
Steuerlich absetzbar:
Konsumierte verordnete Massagen können mit oder ohne Bewilligung unter Umständen bei den Sonderausgaben eingereicht werden - der Selbstbehalt bei diesem steuerlichen Posten ist zwar relativ hoch, aber alle medizinischen Ausgaben können hier herein genommen werden (Zahnarztkosten, Prothesen, Kompressionsstrümpfe, Reha-Aufenthalte,...). Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater!
Nicht verordnet:
Das Finanzamt anerkennt auch von Heilmasseuren nur die Behandlungen als Heilbehandlungen, die verordnet sind, alle anderen sind gewerbliche ("Wellness-") Behandlungen.
Für welche Art der Behandlung Sie sich auch immer entscheiden - Sie erhalten nach besten Wissen und Gewissen, was Sie brauchen!
Bezahlung bitte in bar oder auf Rechnung, ein Bankomat befindet sich in der Nähe*
Preise für Heilmassage gültig seit 14.4.2014